Ein Blick in das Gesetzbuch
Art. 40, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG):
"Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere die Durchsetzung gemeinsamer Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen."
Bitte nicht abschrecken lassen von diesem Satz in (noch relativ leicht verständlichem) "Bürokratendeutsch". Wir Schülersprecher müssen uns schließlich auch der so oft erbarmungslos trockenen Materie in der Schulordnung stellen! Konkret heißt das, dass wir zum Beispiel dann aktiv werden, wenn sich Schüler in irgendeiner Form ungerecht behandelt fühlen - sei es bei der Notengebung oder beim tagtäglichen Umgang mit Lehrern oder anderen Schülern.