Wer während des Schuljahres zur Nachhilfe oder zur Wiederholung Schulbücher ausleihen möchte, geht folgendermaßen vor:

Sobald die Bücher nicht mehr gebraucht werden, müssen sie zurückgegeben werden. Falls diese Schulbücher für freiwillig zurückgetretene oder neu hinzukommende Schüler benötigt werden, müssen die Bücher ebenfalls sofort abgegeben werden.

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