Das OGO mit all seinen Möglichkeiten
Das Ortenburg-Gymnasium bietet seinen Schülern neben zahlreichen Zusatzangeboten eine solide Ausbildung bis zum Abitur. Hierbei können verschiedene Ausbildungsrichtungen gewählt werden.
Bildung als Lebenschance
Den Schülern der 5. Jahrgangsstufe erleichtert das Projekt „Lernen lernen“ den Übertritt an unser Gymnasium. Schüler und Eltern werden dabei von Fachlehrern, Beratungslehrer OStR Höpfl und der zuständigen Schulpsychologin, StRin Rauschert, beraten. Tutoren (Schüler der 10. Jahrgangsstufe) stehen unseren Anfängern für Auskünfte zur Verfügung und helfen mit, den Übertritt an die neue Schule zu bewältigen. Einzelberatung durch Fachlehrer, Beratungslehrer (OStR Höpfl), Unterstufenbetreuerin (OStRin Meier) und Schulleitung ist bei auftretenden Problemen selbstverständlich. Auch individuelle Nachhilfe durch ältere Schüler wird bei auftretenden Lernschwierigkeiten angeboten. Für Kinder mit Nachmittagsunterricht steht in der Mittagspause ein betreuter Aufenthaltsraum zur Verfügung. Eltern, die ihre Kinder an unsere Schule schicken wollen, können sich in Übertrittssprechstunden informieren und beraten lassen.
- Zu den Voraussetzungen eines Übertritts;
- Zu einer Zusammenfassung der Informationen mit Terminen des aktuellen Schuljahrs;
- Möglichkeiten zum Übertritt aus der R6;
Gelenkklasse Jgst. 5
Im laufenden Schuljahr hat sich der Status der Jgst. 5 stark verändert, gilt sie nun doch als Gelenkklasse an allen weiterführenden Schularten. Ihre wesentliche Zielsetzung besteht darin den Übertritt in die Jgst. 6 des Gymnasiums zu fördern und zu unterstützen. Aktuell gelten folgende Bestimmungen:
- Der Übertritt nach der Jgst. 5 der Haupt-/Mittelschule in die Jgst. 6 des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung mit anschließender Probezeit möglich.
- Entsprechendes gilt auch beim Übertritt aus der Jgst. 5 der Realschule in die Jgst. 6 des Gymnasiums, wenn ein Notendurchschnitt von 2,00 in Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis 2011 nicht erreicht ist. Erreicht ein Schüler den o.g. Durchschnitt, ist der Aufstieg in die Jgst. 6 problemlos möglich.
- Beabsichtigen Schülerinnen und Schüler einen Übertritt in die Jgst. 6 des Gymnasiums, so werden diese von ihren Erziehungsberechtigten am Schuljahresende zur Aufnahmeprüfung angemeldet; die Prüfungsinhalte bzw. -formen werden bei der Anmeldung mitgeteilt, die Aufnahmeprüfung selbst findet in der letzten Woche der Sommerferien statt.
Um dem Ziel der Erleichterung des Übertritts gerecht zu werden sind vom Kultusministerium folgende schulartübergreifenden Kooperationsmöglichkeiten geschaffen:
Wird ein Übertritt in die Jgst. 6 des Gymnasiums angestrebt, so nutzen die Erziehungsberechtigten bereits die Zeit vom 07 - 11.05.2012 zur Voranmeldung beim Gymnasium und teilen dies der derzeit besuchten Haupt-/Mittelschule mit.
Diese setzt sich sodann mit dem Gymnasium in Verbindung und klärt ab, welche Schwerpunkte und Kompetenzen in der Aufnahmeprüfung Gegenstand sind.
Sodann unterstützt die Haupt-/Mittelschule die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der eingerichteten Fördermöglichkeiten sowie der vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zur Verfügung gestellten Übungsmaterialien (http://www.foerdern-individuell.de/index.php?Seite=5206&T).